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Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Für die Aufnahme bzw. den Abschluss eines landwirtschaftlichen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums ist der Nachweis eines Praktikums erforderlich. Welche Praktikumsvoraussetzungen für das Studium erfüllt werden müssen, regelt die Praktikumsordnung der jeweiligen Hochschule. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einzelner Universitäten und Fachhochschulen finden Sie über das Portal www.agrarwissenschaften.de.

Die Landwirtschaftskammer betreut und überwacht einjährige Praktika in anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten innerhalb Nordrhein-Westfalens, die mit einer Praktikantenprüfung abgeschlossen werden können.

Für die Überwachung und Betreuung von Praktika während der Klasse 11 der Fachoberschule für Agrarwirtschaft sind ab dem 01.08.2007 die Berufskollegs zuständig, die diese Schulform anbieten. Die Praktikumsverträge sind dem jeweils zuständigen Berufskolleg vorzulegen. Die Landwirtschaftskammer unterstützt diese Praktikantinnen und Praktikanten ausschließlich beratend bei der Auswahl geeigneter Betriebe.