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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständiger und Landwirt auf dem Feld

Sachverständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues, der Fischerei und des Umweltschutzes werden in Nordrhein-Westfalen von der Landwirtschaftskammer bestellt.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung.

Rechtsvorschriften

Ansprechpartner

Karsten Naujoks
Telefon: 0228 703-1227
Telefax: 0228 703-191227
E-Mail:  karsten.naujoks@lwk.nrw.de

           

Marianne May
Telefon: 0228 703-1140
Telefax: 0228 703-191140
E-Mail:  marianne.may@lwk.nrw.de

Sachverständige in anderen Bundesländern finden Sie über den PfeilVerband der Landwirtschaftskammern.

Richtsätze zur Bewertung

Bei geringfügigeren Schäden scheint es nicht immer gerechtfertigt, einen Sachverständigen mit der Bewertung zu beauftragen. Grundlage für eine Einigung zwischen den Betroffenen können auch die "Richtsätze für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen" sein: