Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
Wesen, Verbreitung und Entwicklung der Bekämpfung
Für die Bovine Virus-Diarrhoe besteht seit Ende 2005 Anzeigepflicht. In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits ein freiwilliges Sanierungsprogramm, das seit Oktober 2009 in modifizierter Form vorliegt und die Betriebe auf die in 2011 in Kraft tretende Bundesverordnung vorbereitet. Mit dieser Bundesverordnung wird die BVD-Bekämpfung auf eine bundeseinheitliche Basis gestellt.
Krankheitsbild und Übertragung
Krankheitserreger ist das sogenannte Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus aus der Familie der Pestiviren. Hauptverbreiter dieses Virus sind die sogenannten Virämiker oder PI-Tiere, wobei PI für persistent, also dauerhaft, infiziert, steht. Das sind Tiere, die sich in der für das heranwachsende Immunsystem kritischen Phase der Trächtigkeit, d.h. ca. vom 26. bis 150. Trächtigkeitstag, im Mutterleib angesteckt und dort die Infektion überlebt haben. Das Immunsystem dieser Tiere kann deshalb das BVD-Virus nicht als Fremdkörper anerkennen und ist nicht in der Lage, es durch Bildung von Antikörpern zu eliminieren. Diese virämischen Kälber tragen also zeitlebens BVD-Virus in sich und scheiden es auch aus. Diese Tiere kümmern häufig, sterben an Erkrankungen wie Lungenentzündung oder Durchfall oder auch an der Sonderform der BVD, der Mucosal Disease (MD), einem blutigen Durchfall infolge irreversibler Auflösung der Schleimhaut des Magen-Darm-Traktes. Einmal ausgeschiedenes BVD-Virus kann übrigens sehr leicht durch belebte (Menschen, andere Tiere) und unbelebte Faktoren (Geräte, Transporter etc.) über den Kot verschleppt werden.
Wird der Erreger in einen ungeimpften Bestand gebracht, können sich die Tiere infizieren und zeigen häufig nur schwache Symptome wie vorübergehender Durchfall oder Husten. Diese Tiere sind transient, d.h. nur vorübergehend, infiziert und nicht gefährdet. Sind solche Tiere jedoch trächtig, kann das Virus auf den Foetus übergehen und Virämiker hervorbringen. Nach neueren Erkenntnissen können Virämiker mehrere Jahre alt werden und selbst Kälber hervorbringen, die wiederum PI-Tiere sind.
Bekämpfungsstrategie
Ein wesentlicher Punkt einer effektiven Bekämpfung der BVD besteht, immer begleitet von entsprechender Betriebshygiene, darin, diese Virämiker so früh wie möglich zu erkennen und zu merzen, um den Infektionsdruck in den betroffenen Beständen und der gesamten Rinderpopulation so gering wie möglich zu halten. Nicht jedes Tier, bei dem BVD-Virus nachgewiesen wird, ist gleich ein Virämiker, erst die Nachuntersuchung nach mindestens 2 Wochen beweist durch einen erneuten Virusnachweis, dass das BVD-Virus von diesem Tier nicht durch Antikörper neutralisiert werden kann. Eine besondere Regelung gilt dabei für mittels Ohrstanze entdeckte neugeborene virustragende Kälber, bei denen ein einmaliger Nachweis des Antigens ausreicht. Virämiker sind umgehend der Schlachtung bzw. der Euthanasie zuzuführen.
Das Verfahren der Erkennung von Virämikern in Nordrhein-Westfalen besteht darin, zunächst über Blutproben alle Tiere im Bestand nach Antigenträgern zu suchen und alle nachfolgenden Kälber per Ohrstanzmarke, die innerhalb der ersten 7 Lebenstage gezogen werden muss, zu beproben. Kühe brauchen nicht beprobt zu werden, wenn ihre direkten Nachkommen Antigen-negativ sind, so kann der Nachweis auch für diese Tiere abgeleitet werden.
Als zweites Standbein der BVD- Bekämpfung gilt die Schutzimpfung. Durch ausreichende Antikörper bei den Muttertieren sollen dabei Infektionen während der Trächtigkeit vermieden und somit die Entstehung virämischer Kälber verhindert werden. Es gibt derzeit verschiedene Impfstoffe (lebend und tot) mit verschiedenen Impfregimen. Grundsätzlich muss BVD-Lebendimpfstoffen ein die Frucht tragender Rinder gefährdendes Potential unterstellt werden, so dass sie nur in Kombination mit vorgeschalteten Totvaccinen eingesetzt werden sollten.
BVD-Bundesverordnung
Die am 1.1.2011 in Kraft tretende Bundesverordnung schreibt vor, dass alle neugeborenen Kälber und alle zu verbringenden Rinder untersucht werden müssen. Tiere ohne den Status „BVD-unverdächtig“ dürfen nur noch unmittelbar zum Schlachten verbracht werden. Ein BVD-unverdächtiger Betrieb darf zudem nur Tiere aus unverdächtigen Betrieben zukaufen.
Mit der tierindividuellen Dokumentation der Untersuchungergebnisse über die HIT-Datenbank können die Veterinärverwaltung, der Tierhalter sowie der bestandsbetreuende Tierarzt nachvollziehen, welche Tiere im einzelnen unverdächtig sind.